22 Juli 2008

Adelsherrschaft der obersten Gerichte

Eben dachte ich eben noch, wir hätten die Vergangenheit bewältigt und mit einem Sloterdijk-Stempel als erledigt gekennzeichnet ganz hinten ins Archiv überführt, da lese ich, daß es an einer Front noch einiges zu tun gibt. Bernd Rüthers sieht das Bundesverfassungsgericht und den Bundesgerichtshof in unguter Tradition, wie er in der Frankfurter Allgemeinen von heute zur Erinnerung an Philipp Heck schreibt:
Eine Pikanterie der neueren Rechtsgeschichte besteht darin, dass das Bundesverfassungsgericht und ihm folgend die obersten Bundesgerichte die für beliebige Gesetzesumdeutungen aller Art geeignete und in der NS-Zeit bewährte, angeblich "objektive" Auslegung als ihre maßgebliche Methode übernommen haben. Sie zitieren unbefangen Larenz, der 1960 ein neues Buch zur juristischen Methodenlehre schrieb. Die interpretative Perversion des Rechts zwischen 1933 und 1945 kommt darin nicht vor. Seit einigen Jahren wird eine neue, längst überfällige Methodendiskussion über die Auslegungspraxis der obersten Bundesgerichte geführt, die bisher dadurch gekennzeichnet ist, dass führende Persönlichkeiten der Justiz die problematische Vergangenheit der von ihnen praktizierten Methoden nicht kennen oder verdrängen. Es geht darum, ob die Bundesrepublik eine rechtsstaatliche Demokratie bleibt oder zu einem Richterstaat im Sinne einer Adelsherrschaft der obersten Gerichte mutiert.

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