Auf dem anderen Blatt
Zehn Jahre lang, von 1933 bis 1943, hat die Frankfurter Zeitung das Schreiben zwischen den Zeilen gepflegt. Es gibt Gelegenheiten, da sich auch die F.A.Z. dieses Mittels bedienen muß. So schreibt Volker Zastrow über den aus Kanada verschleppten Ernst Zündel:
Der Mannheimer Prozeß gegen ihn, der vor allem deshalb stattfinden konnte, weil ein einziger deutscher Staatsanwalt mehr als ein Jahrzehnt lang Jagd auf Zündel gemacht hatte, verlief da ganz anders: zwar auch spektakulär, doch weithin ohne öffentliche Anteilnahme. Der Straftatbestand des Holocaust-Leugnens (der natürlich anders heißt) wurde erst 1994 eingeführt. Er macht es einem Überzeugungstäter unmöglich, entlastende Beweise anzuführen – da ja das Leugnen von Sachverhalten verboten wurde, muß mit verboten werden, darüber zu verhandeln, ob es welche sind. Sonst würde die Verhandlung selbst zur strafbaren Handlung. Eigentlich könnte man sich das aufwendige Verfahren also schenken, und eigentlich war das allen Verfahrensbeteiligten in Mannheim klar: ein kurzer Prozeß im Gewand eines langen. Ob das eines Rechtsstaats würdig ist, steht auf einem anderen Blatt.Es sei hiermit verraten, was auf dem anderen Blatt steht: Nein.
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