Juristische Gerontologie
Die Welt verändert sich, und unser reflexiver Apparat geht mit, und zwar oft durch die Gründung neuer Subdisziplinen. Da die Menschen heute, um ein Beispiel herauszugreifen, älter werden als früher, treten die Probleme, die für das höhere Alter typisch sind, in größerer Zahl auf und finden daher entsprechend mehr Beachtung. In diesem Sinne wird nun für die Juristerei von Israel Doron die Etablierung einer »Jurisprudential Gerontology« gefordert – was natürlich zu kulturkritischem Spott einlädt. Interessanter ist allerdings der Aspekt, daß durch derartige Spezialisierungen alterhergebrachte Kategorisierungen ins Rutschen geraten. Früher gab es, ob wir ins Rechtswesen die Biologie oder die Chirurgie oder sonst ein Fach schauen, eine Standard-Entität, mit der sich der anständige Praktiker oder Forscher befaßte und der man hoffentlich entsprach, wenn man als Akteuer oder Patient vorsprach. Heute dagegen gehört, wer kein Kind oder Jugendlicher mehr ist und noch nicht zu den Alten gerechnet werden kann, zu einer diffusen Restgruppe, die noch der weiteren Erschließung harrt.
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