Opfer als Freiwild
In Dresden wurde ein Mädchen entführt, sexuell mißbraucht und jetzt bei seinem Entführer aufgefunden. Diese Nachricht wird auf der Internetseite der Frankfurter Allgemeinen vom 17. Februar mit Bildern illustriert, auf denen das Opfer noch einmal zu sehen ist. Ein Leser, Bernd Buchfeld, legt in seinem Kommentar den Finger auf den wunden Punkt:
[...] muss es denn sein, dass auch noch passfotos von dem armen kind gezeigt werden? wo, bitteschön, sind die fotos vom täter? wie DER aussieht, ist interessant - denn wer weiß, wie schnell der wieder draußen ist ...Man staunt ein jedes Mal, wie gut ausgebaut der Täterschutz ist und wie schwach der Gesetzgeber den Opferschutz haben will.
1 Kommentare:
Mutmaßlicher Grund der Ungleichbehandlung: Der Täter gilt bis zur Verurteilung als mutmaßlicher Täter, das Opfer hingegen nicht. Dabei gibt es ja durchaus Fälle, etwa im Zusammenhang mit Versicherungsbetrug, wo das Opfer in Wirklichkeit nur ein vermeintliches ist.
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